Treppenhausreinigung durch Mieter: wann die Pflicht gilt

Ob Mieter das Treppenhaus selbst reinigen müssen, steht im Mietvertrag und in der Hausordnung. Was dort geregelt sein muss, woran Streit im Haus meist entsteht und warum viele Vermieter auf eine Reinigungsfirma umstellen.

Stefan Wizke, Inhaber von Prestige Clean

Stefan Wizke
Inhaber von Prestige Clean

Treppenhaus6 min Lesezeit
Helles Treppenhaus mit Terrazzostufen und schwarzem Handlauf an der weißen Wand

Die kurze Antwort: Mieter müssen das Treppenhaus nur dann selbst reinigen, wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung so vereinbart ist. Es gibt keine Pflicht, die sich automatisch aus dem Mietverhältnis ergibt. Steht nichts dazu in den Unterlagen, liegt die Reinigung der Gemeinschaftsflächen beim Vermieter, der sie selbst übernehmen oder an eine Firma vergeben kann. Was das im Alltag heißt, erklären wir hier. Eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Wo die Pflicht überhaupt geregelt ist

Grundlage ist fast immer eine von zwei Stellen: der Mietvertrag selbst oder eine Hausordnung, die zum Vertragsbestandteil gemacht wurde. Dort finden sich typischerweise Angaben dazu, wer reinigt, in welchem Wechsel und welche Flächen gemeint sind. Eine Hausordnung, die Sie nie erhalten oder unterschrieben haben, bindet Sie im Zweifel nicht in gleicher Weise. Prüfen Sie deshalb als Erstes, was Sie tatsächlich vorliegen haben.

Was ein Putzplan im Haus regeln sollte

Wo Mieter reinigen, hängt der Hausfrieden an der Qualität des Plans. Er muss nicht lang sein, aber er sollte vier Dinge eindeutig beantworten:

  1. Wer ist wann dran? Ein fester Wechsel pro Woche oder Monat, nach Wohnung oder Etage, mit Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
  2. Welche Flächen gehören dazu? Stufen, Podeste, Handlauf, Fensterbänke, Eingangsbereich, gegebenenfalls Keller und Standplatz der Mülltonnen.
  3. Was bedeutet „gereinigt“? Kehren und feucht wischen oder nur Fegen. Ohne diese Festlegung hat jeder einen anderen Maßstab.
  4. Wer kontrolliert? Eine Stelle, die Mängel entgegennimmt, damit nicht Nachbar gegen Nachbar entscheidet.

Mehr zur praktischen Seite steht in unserem Beitrag zum Putzplan für das Treppenhaus.

Woran Streit im Haus meist entsteht

Selten wird über die Pflicht selbst gestritten. Meist geht es um ungleiche Maßstäbe und fehlende Kontrolle. Die häufigsten Reibungspunkte im Überblick:

KonfliktTypische UrsacheWas hilft
„Nur ich putze ordentlich“Kein gemeinsamer MaßstabLeistungsbeschreibung im Plan
Dienst wird vergessenKein Aushang, keine ErinnerungSichtbarer Wechselplan
Einzelne Parteien fehlen oftBerufstätigkeit, Alter, GesundheitVertretung oder Firma
Unklare Zuständigkeit bei Keller und HofFlächen nicht benanntFlächenliste in der Hausordnung

Was Vermieter und Verwaltung beachten sollten

Wer die Reinigung den Mietern überträgt, sollte das sauber dokumentieren. Klare Formulierungen im Vertrag und eine vollständig ausgehändigte Hausordnung verhindern spätere Diskussionen. Ebenso wichtig ist die Gleichbehandlung: Wenn einzelne Parteien dauerhaft ausgenommen sind, während andere reinigen, kippt die Stimmung im Haus schnell. Ein schriftlicher Plan, der für alle gilt, und eine Stelle, die Rückmeldungen annimmt, sind die einfachsten Mittel dagegen.

Unabhängig von der Pflicht bleibt ein Punkt bestehen: Das Treppenhaus ist Fluchtweg und Visitenkarte des Hauses. Ist es ungepflegt, leidet nicht nur die Stimmung, sondern auch der Eindruck bei Besuchern und bei Interessenten für freie Wohnungen. Dieser Blick von außen ist für viele Verwaltungen der eigentliche Anlass, die Reinigung neu zu regeln.

Wenn ein Mieter nicht mehr putzen kann

Alter, Krankheit oder lange Abwesenheit sind der häufigste Grund, weshalb ein Putzplan kippt. Hier ist es sinnvoll, früh mit der Verwaltung zu sprechen und eine Lösung zu suchen, statt stillschweigend nachzulassen. Ob und wie eine Vertretung oder Befreiung möglich ist, hängt vom Einzelfall und von Ihrem Vertrag ab. Ein Rechtsbeistand oder ein Mieterverein kann das verbindlich einschätzen, wir können es nicht.

Warum viele Vermieter auf eine Firma umstellen

Der Wechsel hat selten mit Unzufriedenheit über einzelne Mieter zu tun. Er löst ein strukturelles Problem: Ein Putzplan lebt vom guten Willen aller, eine Firma vom Auftrag. Das bringt für die Verwaltung drei spürbare Vorteile:

  • Feste Termine und ein festes Team, das das Haus kennt.
  • Eine Ansprechstelle bei Mängeln statt Diskussionen im Hausflur.
  • Vertretung bei Ausfall, ohne dass jemand im Haus einspringen muss.

Wie wir das in Hamburg und Umgebung umsetzen, zeigt unsere Seite zur Treppenhausreinigung.

Was der Wechsel für die Betriebskosten bedeutet

Eine beauftragte Firma verursacht Kosten, die zunächst der Vermieter trägt. Ob sie sich als Betriebskosten auf die Mieter umlegen lassen, richtet sich nach dem Mietvertrag und nach den Regeln zur Umlagefähigkeit. Wir haben das ausführlich im Beitrag zur Umlagefähigkeit der Treppenhausreinigung eingeordnet. Auch dort gilt: eine allgemeine Einordnung, keine Beratung im Einzelfall.

So gelingt der Umstieg ohne Ärger im Haus

Bewährt hat sich ein Ablauf in vier Schritten: erst die Mieter schriftlich informieren, dann den Umfang festlegen, danach eine Firma beauftragen und zum Schluss den alten Putzplan ausdrücklich beenden. Wird der letzte Schritt vergessen, hängt im Flur plötzlich ein Plan, der niemanden mehr betrifft, und es entsteht Verwirrung, wer eigentlich zuständig ist. Auch eine kurze Rückmeldung nach den ersten Wochen hilft, damit Kleinigkeiten früh geklärt werden und nicht im Haus herumgereicht werden.

Entscheidend ist, die Mieter früh und klar zu informieren: ab wann die Firma reinigt, was sie macht und dass der bisherige Putzplan entfällt. Wer unsicher ist, was ein Angebot enthalten sollte, findet Orientierung im Beitrag Leistungsverzeichnis für die Reinigung.

Der nächste Schritt für Ihr Haus

Wenn Sie prüfen, ob eine Reinigungsfirma für Ihr Objekt sinnvoll ist, schauen wir uns das Haus gern gemeinsam an. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich, danach erhalten Sie einen Festpreis pro Monat mit Leistungsverzeichnis. Wir antworten werktags binnen 24 Stunden, und die Vereinbarung ist monatlich kündbar.

Häufige Fragen

Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?

Nur, wenn es vertraglich vereinbart ist, meist über den Mietvertrag oder eine Hausordnung, die Vertragsbestandteil ist. Steht dort nichts, lässt sich eine Reinigungspflicht nicht einfach voraussetzen. Im Zweifel lohnt ein Blick in beide Dokumente.

Was gilt, wenn die Hausordnung einen Putzplan vorsieht?

Dann gilt in der Regel das, was dort festgelegt ist, vorausgesetzt die Hausordnung ist Teil Ihres Mietvertrags. Ein Putzplan ersetzt aber nicht die Frage, wer kontrolliert, ob er eingehalten wird. Genau daran scheitert er im Alltag häufig.

Was tun, wenn Nachbarn ihren Dienst nicht erledigen?

Sprechen Sie zuerst direkt mit den Nachbarn, danach mit der Hausverwaltung. Sie ist für die Einhaltung der Hausordnung zuständig. Selbst zusätzlich zu putzen, um Streit zu vermeiden, ist freundlich, aber keine Dauerlösung.

Wer trägt die Kosten, wenn eine Firma das Treppenhaus reinigt?

Zunächst beauftragt der Vermieter oder die Verwaltung die Firma. Ob und in welchem Umfang die Kosten über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen, richtet sich nach dem Mietvertrag. Das ist eine Einordnung und keine Beratung, bei Unsicherheit hilft ein Rechtsbeistand.

Wie läuft der Wechsel von der Mieterreinigung zur Firma ab?

Die Verwaltung informiert die Mieter rechtzeitig, legt Termine und Leistungen fest und beauftragt die Firma. Bei uns beginnt das mit einer kostenlosen Besichtigung, danach folgt ein Festpreis pro Monat mit Leistungsverzeichnis. Die Vereinbarung ist monatlich kündbar.

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