Reinigungsfirma für Zahnarztpraxen in Hamburg

In einer Zahnarztpraxis entscheidet die Reinigung mit darüber, ob der Hygieneplan im Alltag aufgeht. Behandlungszimmer, Aufbereitungsraum, Wartebereich und Sanitärräume brauchen unterschiedliche Mittel und Abläufe, und alles muss vor dem ersten Patienten fertig sein. Diese Seite beschreibt, wie wir das mit Ihrem Praxisteam abstimmen.

Was wir in Zahnarztpraxen reinigen

  • Behandlungszimmer: Böden, Oberflächen außerhalb der Behandlungseinheit
  • Wartezimmer, Empfang und Flure
  • Sanitärräume für Patienten und Team
  • Personalraum, Büro und Glasflächen

So arbeiten wir in Ihrer Praxis

Eine Praxis ist kein Büro mit Behandlungsstuhl. Diese sechs Punkte klären wir vor dem ersten Einsatz, damit Reinigung und Hygieneplan zusammenpassen.

Ihr Hygieneplan ist die Grundlage

Wir gehen den Hygieneplan Ihrer Praxis vor dem Start gemeinsam durch: welche Flächen wie oft, mit welchem Mittel, in welcher Reihenfolge. Das Team wird darauf eingewiesen, bevor es zum ersten Mal reinigt.

Außerhalb der Sprechzeiten

Gereinigt wird vor Praxisbeginn oder nach der letzten Behandlung, zu festen Zeiten. Patienten begegnen niemandem mit Wischwagen, und das Praxisteam findet morgens fertige Räume vor.

Getrennte Tücher und Reihenfolge

Wir arbeiten von rein nach unrein und mit farblich getrennten Tüchern für Behandlungsräume, Sanitär und allgemeine Flächen. So wird nichts aus dem Sanitärbereich in ein Behandlungszimmer getragen.

Klare Grenze zur Praxisarbeit

Die Aufbereitung von Medizinprodukten und Instrumenten und die Desinfektion der Behandlungseinheit bleiben bei Ihrem Fachpersonal. Wir übernehmen Böden, Flächen, Sanitär und die laufende Unterhaltsreinigung.

Schlüssel und Zugang geregelt

Wer einen Schlüssel hat, wann abgeschlossen wird und was bei einem Alarm passiert, halten wir vor dem Start schriftlich fest. Bei Abwesenheit kommt eine feste Vertretung, die die Regeln kennt.

Ein fester Ansprechpartner

Ihre Praxismanagerin erreicht direkt den Inhaber, der die Praxis besichtigt hat. Fällt bei einer Begehung etwas auf, gehen wir den Punkt gemeinsam durch und passen den Plan an.

Welche Regeln für die Flächenreinigung gelten

Maßstab für Reinigung und Desinfektion von Flächen in medizinischen Einrichtungen ist die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut aus dem Jahr 2022. Sie gilt auch für ambulante Einrichtungen, teilt Flächen nach Infektionsrisiko ein und verlangt, dass Reinigung und Desinfektion im Hygieneplan geregelt sind.

In Hamburg regelt zusätzlich die Hamburgische Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HmbMedHygVO) die Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Ob und wie das auf Ihre Praxis zutrifft, steht in Ihrem Hygieneplan und ist Sache der Praxisleitung. Unsere Aufgabe ist, die Reinigung genau so umzusetzen, wie der Plan es vorsieht.

Begehung durch das Gesundheitsamt

Bei einer Begehung schaut das Gesundheitsamt auch darauf, ob die Flächenreinigung zum Hygieneplan passt und ob sie dokumentiert ist. Auf Wunsch führen wir einen Reinigungsnachweis je Raum mit Datum und ausgeführter Tätigkeit. Den können Sie bei einer Begehung vorlegen.

  • Reinigungsplan je Raum, abgestimmt auf Ihren Hygieneplan
  • Nachweis mit Datum und Tätigkeit
  • Einweisung des Teams vor dem ersten Einsatz
  • Anpassung nach Begehung oder geändertem Hygieneplan

Von der Besichtigung bis zum ersten Einsatz

Wir sehen uns die Praxis zusammen mit Ihnen oder Ihrer Praxismanagerin an: Behandlungszimmer, Aufbereitungsraum, Wartebereich, Sanitär und Nebenräume. Dabei gleichen wir jeden Raum mit Ihrem Hygieneplan ab und klären, wo unsere Arbeit endet und die des Praxisteams beginnt.

Danach bekommen Sie ein Leistungsverzeichnis je Raum und einen Festpreis pro Monat. Das Team wird vor dem ersten Einsatz eingewiesen, Schlüssel und Zeiten sind schriftlich geregelt. Von der Anfrage bis zur ersten Reinigung vergehen meist weniger als zwei Wochen. Ändert sich später der Hygieneplan oder kommt ein Behandlungszimmer dazu, passen wir Plan und Preis an, statt still mehr abzurechnen.

  • Gemeinsamer Rundgang mit Abgleich am Hygieneplan
  • Leistungsverzeichnis je Raum, Festpreis pro Monat
  • Einweisung des Teams vor dem Start
  • Feste Vertretung, die die Praxis kennt

Fragen aus Zahnarztpraxen

Übernehmen Sie auch die Desinfektion der Behandlungseinheit?

Nein. Die Behandlungseinheit, die Instrumente und alle Medizinprodukte bleiben beim Praxisteam, weil dafür Ihre Fachkunde und Ihre Verantwortung nach dem Hygieneplan gelten. Wir übernehmen Böden, Flächen, Sanitär und Nebenräume.

Arbeiten Sie nach unserem Hygieneplan?

Ja. Wir gehen ihn vor dem Start mit Ihnen durch und richten Mittel, Reihenfolge und Häufigkeit danach aus. Ändert sich der Plan, passen wir die Reinigung an.

Wann wird gereinigt?

Vor Praxisbeginn oder nach der letzten Behandlung, zu festen, vereinbarten Zeiten. Während der Sprechstunde sind wir nicht in der Praxis.

Können Sie einen Reinigungsnachweis für die Begehung führen?

Ja, auf Wunsch je Raum mit Datum und ausgeführter Tätigkeit. Den Nachweis legen wir so an, dass er zu Ihrem Hygieneplan passt.

Was passiert, wenn die feste Reinigungskraft ausfällt?

Dann kommt eine feste Vertretung, die Ihre Praxis und die Regeln aus dem Hygieneplan kennt. Eine fremde Kraft ohne Einweisung schicken wir nicht.

Was kostet die Reinigung einer Zahnarztpraxis?

Das hängt an Fläche, Zahl der Behandlungszimmer, Turnus und den Vorgaben aus Ihrem Hygieneplan. Wir besichtigen kostenlos und nennen danach einen Festpreis pro Monat.

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