Büroreinigung für Kanzleien und Steuerbüros in Hamburg
In einer Kanzlei liegen Akten, Mandantenunterlagen und Bildschirme mit vertraulichem Inhalt. Wer dort reinigt, bekommt Einblick, ob er will oder nicht. Deshalb zählt bei Kanzleien und Steuerbüros weniger der Preis pro Quadratmeter als die Frage, wer kommt, wie oft die Person wechselt und was schriftlich geregelt ist.
Für wen diese Seite gedacht ist
- Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
- Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
- Unternehmensberatungen mit Mandantendaten
- Büros mit Besprechungsräumen für Mandanten
Was in Kanzleien anders läuft
Sechs Punkte, die wir vor dem Start klären. Sie sorgen dafür, dass die Reinigung im Alltag nicht auffällt und die Vertraulichkeit nicht vom Zufall abhängt.
Immer dieselben Personen
In Ihren Räumen arbeitet ein festes Team, keine wechselnden Aushilfen. Sie wissen, wer einen Schlüssel hat und wer abends im Büro ist.
Verschwiegenheit schriftlich
Eine Verschwiegenheitsvereinbarung legen wir dem Reinigungsvertrag bei, wenn Ihre Kanzlei sie braucht. Das Team wird vor dem Start darauf verpflichtet.
Akten bleiben, wo sie liegen
Schreibtische mit Unterlagen werden nicht aufgeräumt, sondern nur dort gereinigt, wo sie frei sind. Papierkörbe und Aktenvernichter-Behälter leeren wir nach Ihrer Vorgabe.
Außerhalb der Mandantentermine
Gereinigt wird früh vor Arbeitsbeginn oder abends nach dem letzten Termin, zu festen Zeiten. Besprechungsräume sind vor dem ersten Mandanten fertig.
Schlüssel und Alarm geregelt
Schlüsselübergabe, Alarmanlage und Abschließen halten wir schriftlich fest. Bei einer Vertretung gilt dieselbe Regel, ohne dass Sie nachsteuern müssen.
Festpreis pro Monat
Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie einen Festpreis pro Monat und ein Leistungsverzeichnis. Zusatzleistungen wie Glas oder Teppichreinigung stehen getrennt drin.
Warum die schriftliche Verschwiegenheit zählt
Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen Dienstleistern, die bei ihrer Arbeit von Mandatsgeheimnissen erfahren können, nur unter Bedingungen Zugang geben. Für Anwälte regelt das § 43e der Bundesrechtsanwaltsordnung, für Steuerberater § 62a des Steuerberatungsgesetzes. Unter anderem soll der Dienstleister schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.
Eine Reinigungsfirma kann in diese Lage kommen, weil sie abends in Räumen arbeitet, in denen Unterlagen liegen. Wie Ihre Kanzlei das handhabt, entscheiden Sie. Wir legen die Vereinbarung, die Sie dafür brauchen, dem Vertrag bei. Rechtlich beraten wir dazu nicht.
Was in der Kanzleireinigung dazugehört
Der Umfang folgt dem Leistungsverzeichnis, das bei der Besichtigung entsteht. In den meisten Kanzleien gehören diese Bereiche dazu, im Turnus Ihrer Wahl:
- Arbeitsplätze, soweit frei, Bildschirme und Telefone trocken
- Besprechungsräume, Empfang und Wartebereich
- Teeküche und Sanitärräume
- Böden, Teppiche und Glasflächen im Eingang
So läuft der Wechsel zu uns
Die meisten Kanzleien kommen zu uns, weil bei der bisherigen Reinigung ständig andere Personen kamen oder niemand erreichbar war. Der Wechsel selbst ist unspektakulär: Wir besichtigen die Räume, nehmen Ihr bisheriges Leistungsverzeichnis als Ausgangspunkt und schreiben fest, was künftig wie oft gereinigt wird.
Den Start legen wir so, dass zwischen der letzten Reinigung der alten Firma und unserer ersten keine Lücke entsteht. Schlüssel, Alarm und Verschwiegenheit klären wir vorher schriftlich. Danach erreicht Ihr Büromanagement bei Fragen direkt den Inhaber, nicht eine Zentrale.
- Besichtigung und Leistungsverzeichnis vor dem Start
- Übergabe ohne Lücke im Turnus
- Schlüssel und Alarm schriftlich geregelt
- Inhaber als direkter Ansprechpartner
Unsere Leistungen für Kanzleien
Die Büroreinigung beschreibt Umfang und Turnus im Detail. Glastüren und Trennwände reinigen wir im selben Plan mit.
Fragen aus Kanzleien und Steuerbüros
Unterschreiben Ihre Mitarbeiter eine Verschwiegenheitserklärung?
Ja, wenn Ihre Kanzlei sie verlangt. Wir legen die Vereinbarung dem Reinigungsvertrag bei und verpflichten das Team vor dem ersten Einsatz darauf.
Werden unsere Schreibtische aufgeräumt?
Nein. Unterlagen bleiben, wo sie liegen. Gereinigt werden nur freie Flächen. Was zusätzlich gereinigt werden soll, steht im Leistungsverzeichnis.
Wann wird gereinigt?
Früh vor Arbeitsbeginn oder abends nach dem letzten Termin, zu festen Zeiten, die wir mit Ihnen vereinbaren.
Kommt immer dieselbe Person?
Ja, ein festes Team. Bei Krankheit oder Urlaub kommt eine feste Vertretung, die Ihre Räume und Regeln kennt.
Wie läuft der Wechsel von der bisherigen Reinigungsfirma?
Wir besichtigen, legen ein Leistungsverzeichnis fest und stimmen den Start so ab, dass keine Lücke entsteht. Das bisherige Leistungsverzeichnis nehmen wir gern als Ausgangspunkt.
Was kostet die Büroreinigung für eine Kanzlei?
Das hängt an Fläche, Turnus und Zusatzleistungen. Nach der kostenlosen Besichtigung nennen wir einen Festpreis pro Monat.
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