Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsleistungen der Firma Prestige Cleaning Service, Inhaber Stefan Wizke, Bleßhuhnweg 12a, 22547 Hamburg(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind in der Regel Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Praxen. Beauftragt ausnahmsweise ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB eine Leistung, bleiben die ihm gesetzlich zwingend zustehenden Rechte von diesen AGB unberührt; siehe hierzu insbesondere § 12 (Widerrufsrecht für Verbraucher).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Grundlage des Vertrags ist in der Regel eine kostenlose, unverbindliche Besichtigung des Objekts vor Ort und ein darauf basierendes schriftliches Angebot des Auftragnehmers. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Leistungsvertrags zustande. Bis zur beiderseitigen Bestätigung stellt weder die Anfrage des Auftraggebers noch die Terminvereinbarung zur Besichtigung ein bindendes Angebot dar.
§ 3 Leistungsumfang
Art, Umfang, Reinigungsintervall und Preis der Reinigungsleistungen ergeben sich abschließend aus dem im Angebot bzw. Leistungsvertrag vereinbarten Leistungsverzeichnis. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte.
§ 4 Preise, Preisanpassung und Zahlung
Es gilt der im Angebot vereinbarte Festpreis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus per Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB), insbesondere zu Verzugszinsen und Mahnkosten.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum jeweiligen Kalenderjahresende angemessen anzupassen, um gestiegene Kosten (insbesondere Personal-, Material- oder Fahrtkosten) auszugleichen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis, steht dem Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten Zugang zum Objekt und stellt unentgeltlich die für die Reinigung erforderliche Energie- und Wasserversorgung zur Verfügung. Über Besonderheiten des Objekts (z. B. empfindliche Oberflächen, Alarmanlagen, betriebliche Hygienevorgaben) informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Leistungsbeginn und unverzüglich bei Änderungen.
§ 6 Ausfall und Vertretung
Bei Verhinderung einer Reinigungskraft (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) stellt der Auftragnehmer eine gleichwertige Vertretung, sodass der vereinbarte Reinigungsplan eingehalten wird. Kann eine Leistung im Einzelfall aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht erbracht werden, wird sie zeitnah nachgeholt oder anteilig nicht in Rechnung gestellt.
§ 7 Mängelanzeige und Nachbesserung
Beanstandungen der Reinigungsleistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der betreffenden Reinigung, in Textform anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für die Tätigkeit des Auftragnehmers besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden am Eigentum des Auftraggebers sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, damit eine zeitnahe Regulierung erfolgen kann.
§ 9 Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter sowie sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt und im unmittelbaren Zusammenhang mit einer geltend gemachten Mangelrüge steht.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Reinigungsleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Vertrag über Reinigungsleistungen ab, der ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Kontaktformular) zustande kommt, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu. Da dem Vertragsschluss bei Prestige Cleaning Service regelmäßig eine kostenlose, persönliche Besichtigung des Objekts vor Ort vorausgeht, handelt es sich in aller Regel nicht um einen im Fernabsatz im Sinne des § 312c BGB geschlossenen Vertrag; ein Widerrufsrecht besteht dann nicht. Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommen, informiert der Auftragnehmer den betroffenen Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert über sein Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist von 14 Tagen und stellt ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Beginnt der Auftragnehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung und bestätigt der Verbraucher zugleich seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung finden Sie in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg; Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026