
Die kurze Antwort: Eine Reinigungsfirma wechseln Sie ohne Lücke, wenn die neue Firma feststeht, bevor die alte gekündigt wird, und wenn der letzte und der erste Einsatz direkt aneinander anschließen. Dazwischen liegen drei Aufgaben, die gerne vergessen werden: die Rückgabe von Schlüsseln und Material, eine klare Übergabe an die neue Firma und eine enge Begleitung in den ersten vier Wochen. Mit einem einfachen Ablaufplan ist das in jedem Objekt machbar.
Warum Wechsel in der Praxis scheitern
Die neue Firma ist selten das Problem. Schwierig wird es an den Übergängen, die niemand ausdrücklich verantwortet. Diese Muster sehen wir immer wieder:
- Erst gekündigt, dann gesucht. Zwischen Vertragsende und neuem Start bleibt das Treppenhaus ungereinigt.
- Schlüssel nicht vollständig zurück. Niemand weiß mehr, wie viele Schlüssel und Transponder im Umlauf waren.
- Spender abgebaut. Am ersten Tag fehlen Seife und Papierhandtücher, weil die Halter der alten Firma gehörten.
- Kein Leistungsverzeichnis. Die neue Firma übernimmt die alten Lücken, weil nie festgehalten wurde, was eigentlich gemacht werden soll.
Vor der Kündigung: neue Firma und Leistungsverzeichnis
Beginnen Sie mit einer Besichtigung durch den neuen Dienstleister. Gehen Sie das Objekt gemeinsam ab und benennen Sie, was bisher gut lief und was nicht. Aus diesem Rundgang entsteht ein Leistungsverzeichnis mit Flächen, Tätigkeiten und Frequenz je Position. Es ist die Grundlage dafür, dass der Wechsel nicht nur einen anderen Namen, sondern eine bessere Reinigung bringt.
Nutzen Sie die Besichtigung, um die Punkte anzusprechen, an denen es bisher gehakt hat. Diese Fragen sollte die neue Firma konkret beantworten können:
- Arbeitet ein festes Team im Objekt, oder wechseln die Reinigungskräfte ständig?
- Wer vertritt bei Krankheit und Urlaub, und wie erfahren Sie davon?
- Wer ist Ihr Ansprechpartner, und wie schnell reagiert er auf Reklamationen?
- Welche Spender und welches Verbrauchsmaterial bringt die Firma mit, und was kostet das?
- Ist eine Startreinigung nötig, und wird sie getrennt vom Monatspreis ausgewiesen?
Bleiben die Antworten vage, ist das ein Hinweis darauf, dass sich nach dem Wechsel wenig ändert.
Erst wenn Angebot und Starttermin feststehen, lohnt sich die Kündigung beim bisherigen Dienstleister. Welche Fristen und Formvorgaben dabei zu beachten sind, erklärt der Beitrag Reinigungsvertrag kündigen: Fristen und Stolpersteine.
Der Ablaufplan für den Wechsel
Die folgende Übersicht ordnet die Aufgaben den Phasen des Wechsels zu. Die genauen Termine ergeben sich aus Ihrer Kündigungsfrist.
| Phase | Aufgabe | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Vor der Kündigung | Besichtigung, Leistungsverzeichnis, Angebot, Starttermin | Auftraggeber und neue Firma |
| Kündigung | Fristgerecht kündigen, Zugang nachweisen, Bestätigung abwarten | Auftraggeber |
| Letzte Wochen der alten Firma | Schlüssel zählen, Eigentum an Spendern und Material klären | Auftraggeber und alte Firma |
| Stichtag | Schlüsselrückgabe mit Protokoll, Übergabe an die neue Firma | Alle Beteiligten |
| Erste vier Wochen | Abnahme nach dem ersten Einsatz, wöchentliche Rückmeldung | Auftraggeber und neue Firma |
Schlüsselrückgabe und Zugänge sauber regeln
Schlüssel sind beim Wechsel der heikelste Punkt, weil ein fehlender Schlüssel zu einer Schließanlage schnell teuer werden kann. Gleichen Sie die zurückgegebenen Schlüssel mit dem Protokoll vom Vertragsbeginn ab und halten Sie die Rückgabe mit Datum, Anzahl, Schlüsselnummern und Unterschrift beider Seiten fest.
Gibt es kein altes Protokoll, zählen Sie so gut wie möglich nach und ändern Sie Zugangscodes für Tore, Schlüsseltresore und Alarmanlagen. Die neue Firma erhält ihre Schlüssel anschließend ebenfalls gegen Protokoll. So beginnt die Zusammenarbeit mit einer klaren Ausgangslage.
Klären Sie in derselben Phase, was der alten Firma gehört. Seifenspender, Papierhandtuchhalter, Toilettenpapierhalter, Hygienebehälter und Reinigungsgeräte im Putzmittelraum sind häufig Eigentum des Dienstleisters und verschwinden zum Vertragsende. Eine kurze Liste mit Foto verhindert, dass am ersten Tag der neuen Firma die Sanitärräume ohne Seife dastehen.
Der Übergabetermin am Stichtag
Planen Sie für den Stichtag einen kurzen gemeinsamen Termin im Objekt. Ideal ist, wenn Sie oder die Hausverwaltung, die neue Firma und nach Möglichkeit auch die alte Firma dabei sind. So gehen Sie diese Punkte durch:
- Zustand festhalten. Fotos von Treppenhaus, Sanitärräumen und Nebenflächen, damit später klar ist, wo die neue Firma angefangen hat.
- Schlüssel übergeben und beide Protokolle unterschreiben.
- Technik und Räume zeigen. Wasseranschluss, Putzmittelraum, Lichtschalter, Müllstandplatz und gesperrte Bereiche.
- Besonderheiten erklären. Empfindliche Böden, Mieter mit Absprachen, Zeiten, zu denen nicht gereinigt werden soll.
- Bewohner oder Mitarbeitende informieren, etwa per Aushang mit neuem Ansprechpartner und Reinigungstagen.
Startreinigung: wann sie sinnvoll ist
Hat die bisherige Firma zuletzt nur noch das Nötigste gemacht, lohnt sich zu Beginn eine einmalige Startreinigung. Sie bringt Böden, Handläufe, Fensterbänke und Sanitärräume auf einen sauberen Ausgangszustand, den die laufende Reinigung danach halten kann. Ohne diesen Schritt kämpft die neue Firma wochenlang gegen alten Schmutz, und Sie sehen den Unterschied erst viel später.
Ob eine Startreinigung nötig ist, zeigt die Besichtigung. Sie gehört als eigene Position ins Angebot. Was eine Grundreinigung von der laufenden Reinigung unterscheidet, hängt vom Objekt ab, beim Mieterwechsel etwa gelten eigene Maßstäbe, wie der Beitrag Reinigung beim Mieterwechsel: was vor der Übergabe zählt zeigt.
Die ersten vier Wochen mit der neuen Firma
In den ersten Wochen spielt sich die Zusammenarbeit ein. Ein paar feste Absprachen machen den Unterschied zwischen einem holprigen und einem ruhigen Start:
- Eine gemeinsame Abnahme direkt nach dem ersten Einsatz, anhand des Leistungsverzeichnisses.
- Kurze wöchentliche Rückmeldungen, auch wenn alles passt.
- Ein fester Ansprechpartner, der Reklamationen tatsächlich weitergibt und abstellt.
- Eine Klärung, wer bei Krankheit oder Urlaub vertritt, bevor der Fall eintritt.
Bei Prestige Clean arbeiten feste Teams in Ihrem Objekt, mit Vertretung bei Ausfall und Betriebshaftpflicht. Sie bekommen einen Festpreis pro Monat, die Vereinbarung ist monatlich kündbar, und Stefan Wizke ist als Inhaber direkt erreichbar. Schreiben Sie uns kurz, wann Ihr bisheriger Vertrag endet: Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden, sehen uns das Objekt kostenlos an und planen den Start so, dass keine Lücke entsteht. Mehr dazu auf den Seiten zur Treppenhausreinigung und zur Büroreinigung in Hamburg.
Häufige Fragen
Wann sollte ich mit der neuen Reinigungsfirma sprechen?
Bevor Sie die alte Firma kündigen. So wissen Sie, wann die neue Firma starten kann, und legen die Kündigung so, dass beide Termine zusammenpassen. Wer erst kündigt und dann sucht, riskiert Wochen ohne Reinigung.
Wer kümmert sich um die Schlüssel der alten Firma?
Sie als Auftraggeber. Fordern Sie alle Schlüssel und Transponder zum Vertragsende zurück und gleichen Sie sie mit dem Übergabeprotokoll vom Vertragsbeginn ab. Fehlt ein Schlüssel oder gibt es kein Protokoll, sollten Sie Zugangscodes ändern und prüfen, ob Schlösser getauscht werden müssen.
Brauche ich beim Wechsel eine Grundreinigung?
Nicht immer. Wurde zuletzt nur oberflächlich gereinigt, ist eine einmalige Startreinigung sinnvoll, damit die neue Firma von einem sauberen Ausgangszustand aus arbeitet. Ob das nötig ist, zeigt die Besichtigung. Die Startreinigung gehört separat ins Angebot und nicht versteckt in den Monatspreis.
Was passiert mit Seifenspendern und Papierhandtuchhaltern?
Das hängt davon ab, wem sie gehören. Stellt die bisherige Firma die Spender, baut sie diese zum Vertragsende meist ab. Klären Sie das frühzeitig, damit die neue Firma passende Spender und Verbrauchsmaterial zum ersten Einsatz mitbringen kann.
Wie schnell kann Prestige Clean nach einer Anfrage starten?
Werktags antworten wir innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Besichtigung. Den Starttermin legen wir danach gemeinsam so fest, dass er an das Ende Ihres bisherigen Vertrags anschließt.
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