Waschkeller und Gemeinschaftsräume reinigen: wer ist in der Pflicht

Waschkeller, Trockenraum und Fahrradraum: Wo die Zuständigkeit nachzulesen ist, wie sich Nutzer und Reinigungsfirma aufteilen und wie die Räume im Leistungsverzeichnis auftauchen.

Stefan Wizke, Inhaber von Prestige Clean

Stefan Wizke
Inhaber von Prestige Clean

Treppenhaus5 min Lesezeit
Weiß gefliester Waschraum mit Waschmaschine unter einer Arbeitsplatte mit Spüle und Wandregalen

Wer den Waschkeller, den Trockenraum und den Fahrradraum reinigt, lesen Sie am besten nach, statt es anzunehmen: in der Hausordnung, in den Mietverträgen und im Vertrag mit der Reinigungsfirma. Dieser Beitrag zeigt, was Sie klären können, damit jeder Gemeinschaftsraum im Leistungsverzeichnis steht und eine benannte Zuständigkeit hat.

Wer ist für den Waschkeller zuständig?

Prüfen Sie nacheinander drei Stellen: Was steht in der Hausordnung? Was regeln die Mietverträge zur Nutzung der Gemeinschaftsräume? Was ist mit der Reinigungsfirma vereinbart? Stimmen diese Quellen nicht überein, lohnt sich ein klärendes Wort der Verwaltung, bevor sich Mieter und Dienstleister gegenseitig auf den anderen verweisen.

Unterscheiden Sie zwischen Nutzung und Raumpflege: Wie sollen die Nutzer Geräte und Stellplätze hinterlassen, und welche Pflege von Boden und Flächen soll im Reinigungsvertrag stehen? Was im Einzelfall gilt, entnehmen Sie Ihren Unterlagen. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung.

Welche Bereiche gehören zu den Gemeinschaftsräumen?

Benennen Sie jeden Raum einzeln, statt nur „Keller“ ins Verzeichnis zu schreiben. Die folgende Übersicht hilft bei der Bestandsaufnahme:

BereichWas Sie festhalten sollten
WaschkellerBoden, Waschbecken, Ablageflächen und wer die Geräte versorgt
TrockenraumBoden, Leinen, Lüftung und wer Rückstände von Wäsche entfernt
FahrradraumBoden, Eingangsbereich und wie mit abgestellten Rädern umgegangen wird
KellerflurBoden, Türen, Lichtschalter und Zugang zu den Räumen

Zum Kellerflur und zu den Abstellräumen haben wir einen eigenen Beitrag: Kellerreinigung im Mehrfamilienhaus.

Wie lassen sich Waschkeller und Trockenraum fair aufteilen?

Trennen Sie, was die Nutzer selbst erledigen, von dem, was die Firma übernimmt. Eine mögliche Aufteilung, die Sie anpassen können:

  • Nutzer: Geräte nach Gebrauch öffnen, Flusensieb leeren, eigene Wäsche und Reste mitnehmen.
  • Reinigungsfirma: Boden kehren und wischen, Waschbecken und Ablagen abwischen, Lichtschalter und Türgriffe.
  • Verwaltung: Wartung der Geräte, Reparaturen und die Klärung von Auffälligkeiten.

Schreiben Sie diese Aufteilung in die Hausordnung oder als Aushang und geben Sie sie der Reinigungsfirma. Ob eine Änderung der Hausordnung für alle gilt, klären Sie mit der Verwaltung.

Geruch und Feuchtigkeit: Hinweise ernst nehmen

Riecht es im Waschkeller muffig oder fühlt sich ein Raum feucht an, gehört das in eine Notiz an die Verwaltung. Halten Sie fest, wo, wann und wie stark es auffällt. Fragen Sie bei der Verwaltung nach, woher Feuchtigkeit kommen könnte. Besteht ein Verdacht auf Schimmel, sollte ihn ein Fachbetrieb beurteilen. Legen Sie schriftlich fest, was die Reinigungsfirma im Raum übernimmt und was die Verwaltung klärt.

Vereinbaren Sie, dass die Firma Auffälligkeiten meldet, und legen Sie fest, an wen die Meldung geht und in welcher Form.

So taucht die Leistung im Vertrag auf

Damit der Raum nicht im Alltag unter den Tisch fällt, gehören diese Schritte in die Vertragsunterlagen:

  1. Jeden Gemeinschaftsraum einzeln im Leistungsverzeichnis benennen.
  2. Je Raum die Tätigkeiten aufführen, etwa Boden, Waschbecken, Griffe.
  3. Den Turnus je Raum festlegen, getrennt vom Treppenhaus.
  4. Ausdrücklich nennen, was nicht dazugehört, zum Beispiel Gerätereinigung.
  5. Den Meldeweg für Auffälligkeiten wie Geruch oder Feuchtigkeit festhalten.

Wie ein solches Verzeichnis aufgebaut sein kann, steht im Beitrag Leistungsverzeichnis Reinigung. Zum Zusammenspiel mit den Mietern lesen Sie auch Treppenhausreinigung durch Mieter: wann die Pflicht gilt.

Abnahme nach der ersten Reinigung

Gehen Sie nach dem ersten Einsatz einmal gemeinsam durch die Räume und vergleichen Sie mit dem Leistungsverzeichnis. Halten Sie den Zustand mit datierten Fotos fest und notieren Sie, was vereinbart war. Offene Punkte gehören mit Ansprechpartner und Termin in eine kurze Liste, die Verwaltung und Reinigungsfirma erhalten.

Wie der Einstieg bei uns beginnt

Prestige Clean ist inhabergeführt von Stefan Wizke und im Raum Hamburg tätig. Wir beginnen mit einer kostenlosen, unverbindlichen Besichtigung, bei der Sie uns Waschkeller, Trockenraum und Fahrradraum zeigen können. Danach erhalten Sie einen Festpreis pro Monat, und die Vereinbarung ist monatlich kündbar. Mehr zur Leistung finden Sie bei der Treppenhausreinigung.

Häufige Fragen

Gehört der Waschkeller automatisch zur Treppenhausreinigung?

Das sollten Sie nicht annehmen. Schauen Sie ins Leistungsverzeichnis und prüfen Sie, ob der Waschkeller dort aufgeführt ist. Wenn nicht, klären Sie mit der Reinigungsfirma schriftlich, ob und wie er aufgenommen wird.

Wer reinigt die Waschmaschinen und Trockner?

Schauen Sie in die Hausordnung und fragen Sie die Verwaltung. Legen Sie schriftlich fest, ob die Nutzer ihre Geräte nach der Benutzung selbst versorgen und was die Reinigungsfirma am Raum übernimmt.

Was tun bei muffigem Geruch im Trockenraum?

Notieren Sie, wann und wo der Geruch auftritt, und lassen Sie die Ursache von der Verwaltung oder einem Fachbetrieb klären. Wenn Sie Schimmel vermuten, sollte das fachlich begutachtet werden.

Wie oft sollte der Fahrradraum gereinigt werden?

Legen Sie den Turnus im Leistungsverzeichnis fest und orientieren Sie sich dabei an Nutzung und Zustand des Raums. Zeigt sich im Betrieb, dass der Takt nicht passt, sprechen Sie mit der Firma über eine Anpassung.

Wie beginnt die Zusammenarbeit mit Prestige Clean?

Mit einer kostenlosen und unverbindlichen Besichtigung. Danach erhalten Sie einen Festpreis pro Monat. Die Vereinbarung ist monatlich kündbar. Wir sind inhabergeführt von Stefan Wizke und antworten werktags binnen 24 Stunden.

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