
Im Treppenhaus entscheidet nicht der gute Wille, sondern der freie Fluchtweg: Alles, was die Lauffläche verengt oder eine offene Flamme mitbringt, gehört dort nicht hin, auch nicht zur Vorweihnachtszeit. Ein dezenter Adventskranz an der eigenen Wohnungstür ist damit etwas anderes als ein sperriger Tannenbaum mitten im Hausflur.
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften lohnt sich deshalb, vor der Adventszeit klarzustellen, was im gemeinschaftlichen Treppenhaus geht und was nicht. Dieser Beitrag ordnet das ein, ersetzt aber keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Warum der Fluchtweg Vorrang vor der Deko hat
Treppenhäuser in Mehrparteienhäusern sind Teil des Rettungswegs. Im Brandfall oder bei einer sonstigen Gefahr müssen Bewohnerinnen und Bewohner das Haus schnell und ohne Hindernisse verlassen können, und Einsatzkräfte müssen ungehindert hineinkommen. Deshalb verlangen Bauordnungen und die meisten Hausordnungen, dass Flucht und Rettungswege zu jeder Zeit frei bleiben, unabhängig von der Jahreszeit.
Das bedeutet nicht, dass Treppenhäuser komplett schmucklos bleiben müssen. Es bedeutet, dass jede Deko zwei Fragen aushalten muss: Verengt sie die Lauffläche, und bringt sie eine zusätzliche Brandlast in den Fluchtweg. Fallen beide Antworten negativ aus, ist der Schmuck in der Regel unproblematisch.
Was im Treppenhaus üblicherweise unproblematisch ist
Ein flacher Adventskranz oder eine schlichte Lichterkette an der eigenen Wohnungstür fällt in den allermeisten Häusern unter den üblichen und unproblematischen Schmuck. Entscheidend ist, dass die Tür vollständig zu öffnen bleibt und kein Teil des Kranzes in die Lauffläche hineinragt.
Auch ein kleiner, batteriebetriebener Lichterschmuck an der Wand oder am Treppengeländer lässt sich in vielen Häusern umsetzen, solange er fest angebracht ist und niemanden beim Festhalten des Handlaufs behindert. LED-Technik hat hier gegenüber Kerzen den klaren Vorteil, dass keine offene Flamme im Spiel ist.
Welche Weihnachtsdeko im Treppenhaus zu vermeiden ist
Drei Arten von Deko sorgen in der Praxis am häufigsten für Diskussionen zwischen Bewohnerinnen, Bewohnern und Verwaltung:
| Deko-Art | Warum kritisch | Unproblematische Alternative |
|---|---|---|
| Frei stehender Tannenbaum im Hausflur | Beansprucht Lauffläche, bringt trockenes Nadelmaterial in den Fluchtweg | Baum in der eigenen Wohnung aufstellen |
| Duftkerzen oder Teelichter auf Fensterbänken im Flur | Offene Flamme im gemeinschaftlichen Fluchtweg | Batteriebetriebene LED-Kerzen |
| Großflächiger Schmuck am Handlauf oder an der Treppe | Kann den Handlauf unbenutzbar machen oder stolpern lassen | Dezente Lichterkette, fest und schmal angebracht |
Wie die Hausordnung das Thema regeln sollte
Eine Hausordnung, die zur Vorweihnachtszeit schweigt, überlässt jede Entscheidung dem Einzelfall und damit potenziellem Streit. Klarer ist eine kurze, konkrete Regelung: Deko nur an der eigenen Wohnungstür, keine offene Flamme im Treppenhaus, keine Gegenstände auf der Lauffläche oder dem Handlauf.
Wie eine Eigentümergemeinschaft solche Regelungen beschließt und wer sie am Ende durchsetzt, haben wir im Beitrag Treppenhausreinigung in der WEG: wer entscheidet und wer zahlt beschrieben. Die dort erklärte Zuständigkeit gilt für die Hausordnung insgesamt, nicht nur für die Reinigung.
Wachsreste und Tannennadeln in der laufenden Reinigung
Auch bei vorsichtigem Umgang sammeln sich zur Weihnachtszeit mehr Nadeln, Wachsreste und Glitzerspuren im Treppenhaus als sonst. Eine feste Reinigungsfirma nimmt das im üblichen Turnus mit, statt dass die Verwaltung zwischendurch extra reagieren muss.
Welche Arbeiten grundsätzlich zu jeder Treppenhausreinigung gehören und welche als Zusatzleistung gesondert vereinbart werden, steht im Beitrag Was gehört zur Treppenhausreinigung? Der Leistungsumfang. Für die Vorweihnachtszeit gilt die gleiche Logik: fest eingeplante Arbeiten laufen im Takt mit, alles Zusätzliche gehört ins Leistungsverzeichnis.
Checkliste für die Vorweihnachtszeit im Treppenhaus
Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften kommen mit wenigen Schritten gut durch die Adventszeit, ohne jede Deko einzeln abstimmen zu müssen:
- Regel zur Deko in der Hausordnung ergänzen oder bestehende Regel kommunizieren.
- Offene Flammen im gemeinschaftlichen Treppenhaus ausdrücklich ausschließen.
- Darauf hinweisen, dass der Handlauf jederzeit frei bedienbar bleiben muss.
- Reinigungsfirma informieren, falls im Advent zusätzlicher Aufwand durch Nadeln oder Wachsreste entsteht.
- Bei Verstößen zunächst freundlich und persönlich ansprechen, nicht sofort formell.
Das gleiche Prinzip, wenig Aufwand für klare Verhältnisse, gilt auch für den Eingangsbereich im Herbst. Wie Hausverwaltungen dort mit Laub und der Verkehrssicherungspflicht umgehen, zeigt der Beitrag Laub am Hauseingang: was die Verkehrssicherungspflicht verlangt.
Der einfachste Weg zu einem sicheren und sauberen Treppenhaus
Wenn Sie als Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft unsicher sind, wie sich eine Dekoregel in Ihrer Hausordnung formulieren lässt, oder ob die laufende Reinigung den zusätzlichen Aufwand zur Adventszeit auffangen kann, schauen wir uns Ihr Objekt gemeinsam an. Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich, danach bekommen Sie ein aufgeschlüsseltes Leistungsverzeichnis für die Treppenhausreinigung in Hamburg, mit Festpreis pro Monat und monatlich kündbar.
Häufige Fragen
Darf ein Adventskranz an der Wohnungstür im Treppenhaus hängen?
In aller Regel ja, solange er flach an der Tür hängt, die Tür sich weiterhin vollständig öffnen lässt und keine offene Flamme mitgeführt wird. Ein LED-Lichterkranz ist dabei die unkompliziertere Wahl als echte Kerzen.
Wie groß darf ein Weihnachtsbaum im Treppenhaus sein?
Ein frei stehender Baum im gemeinschaftlichen Treppenhaus ist grundsätzlich kritisch zu sehen, weil er Lauffläche beansprucht und brennbares Material in den Fluchtweg bringt. Innerhalb der eigenen Wohnung gilt diese Einschränkung nicht.
Sind Duftkerzen oder Teelichter im Treppenhaus erlaubt?
Offene Flammen im gemeinschaftlichen Treppenhaus sind grundsätzlich problematisch, weil sie eine zusätzliche Brandgefahr im Fluchtweg schaffen. Batteriebetriebene LED-Kerzen erfüllen den gleichen dekorativen Zweck ohne dieses Risiko.
Wer haftet, wenn Weihnachtsdeko im Treppenhaus einen Unfall verursacht?
Das hängt vom Einzelfall ab, unter anderem davon, wer die Deko angebracht hat und ob die Hausordnung dazu eine Regelung enthält. Für eine verbindliche Einordnung ist das eine rechtliche Frage, keine allgemeine Auskunft.
Was passiert, wenn jemand die Hausordnung zur Deko nicht einhält?
Üblich ist zunächst ein freundlicher Hinweis durch die Verwaltung oder die Reinigungsfirma, verbunden mit der Bitte, die Deko anzupassen oder zu entfernen. Erst wenn das wiederholt ignoriert wird, folgen in der Praxis förmlichere Schritte.
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