Warum sehr günstige Reinigungsangebote nicht aufgehen

Reinigung ist fast reine Lohnleistung, und der Lohn ist nach unten tariflich gedeckelt. Wer trotzdem deutlich günstiger anbietet, spart an den Minuten im Objekt. Wie Sie ein Angebot in vier Schritten von hinten aufrechnen.

Stefan Wizke, Inhaber von Prestige Clean

Stefan Wizke
Inhaber von Prestige Clean

Kosten & Vertrag8 min Lesezeit
Mann wischt nach Feierabend den Holzboden eines Cafés, die Stühle stehen hochgestellt auf den Tischen

Wenn drei Angebote vorliegen und eines deutlich unter den anderen liegt, lohnt eine einfache Gegenprobe: Reinigung besteht fast vollständig aus Arbeitszeit. Material und Maschinen machen nur einen kleinen Teil aus, und der Lohn selbst ist nach unten durch einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn gedeckelt. Wer trotzdem spürbar günstiger anbietet, kann an genau einer Stelle sparen, nämlich an den Minuten im Objekt. Diese Rechnung lässt sich in wenigen Schritten selbst nachvollziehen.

Woraus sich der Preis einer Reinigungsstunde zusammensetzt

Ein Stundenverrechnungssatz ist nie der Stundenlohn der Reinigungskraft. Zwischen beiden liegen mehrere Schichten, die unabhängig vom Anbieter anfallen:

  • Der Lohn selbst. Nach unten begrenzt durch den tariflichen Branchenmindestlohn, in der Praxis oft darüber, weil sonst niemand bleibt.
  • Arbeitgeberanteile. Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dazu Umlagen und Berufsgenossenschaft.
  • Bezahlte Zeit ohne Einsatz. Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden bezahlt, ohne dass in dieser Zeit ein Objekt gereinigt wird.
  • Fahrzeit und Wege. Zwischen zwei Objekten wird nicht gereinigt, bezahlt wird die Zeit trotzdem.
  • Material und Geräte. Reinigungsmittel, Tücher, Mopps, Maschinen, Wartung und Berufskleidung.
  • Verwaltung und Vertretung. Disposition, Abrechnung, Qualitätskontrolle und der Springer, der einspringt, wenn jemand ausfällt.

Diese Posten sind keine Frage der Firmenphilosophie, sondern rechnerisch unvermeidbar. Sie erklären, warum der Verrechnungssatz deutlich über dem reinen Lohn liegen muss, damit ein Betrieb im nächsten Jahr noch existiert.

Der Branchenmindestlohn ist keine Verhandlungsmasse

Das Gebäudereinigerhandwerk hat einen eigenen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne. Entscheidend ist dessen Allgemeinverbindlichkeit: Er gilt nicht nur für Mitglieder eines Verbands, sondern für alle Betriebe der Branche. Unterschieden wird nach Lohngruppen, wobei die Innenreinigung und die Glasreinigung samt Fassade getrennt behandelt werden.

Für die Angebotsprüfung heißt das: Der Lohnanteil ist der einzige große Kostenblock, der nach unten hin gesetzlich blockiert ist. Ein Anbieter kann bei Material sparen, bei der Verwaltung, beim Fuhrpark. Er kann aber nicht legal unter den Branchenmindestlohn gehen. Bleibt der Preis trotzdem deutlich unter dem üblichen Niveau, muss die Zeit kürzer werden.

Was zum Lohn noch dazukommt

Ein häufiger Denkfehler bei der Angebotsprüfung ist, den Monatspreis durch den Stundenlohn zu teilen und daraus die Einsatzzeit abzuleiten. Das überschätzt die Zeit im Objekt deutlich, weil der Verrechnungssatz alle oben genannten Schichten mitträgt.

KostenblockFällt anWirkung auf den Preis
Lohn und ArbeitgeberanteileBei jeder geleisteten StundeDer mit Abstand größte Block
Urlaub, Feiertage, KrankheitUnabhängig vom EinsatzVerteilt sich auf die produktiven Stunden
Fahrzeit zwischen ObjektenBei jedem WechselTrifft kleine Objekte stärker als große
Material, Maschinen, KleidungLaufendKleiner Anteil, aber nicht null
Vertretung bei AusfallUnplanbar, aber regelmäßigWird nur eingepreist, wenn sie zugesagt ist
Disposition und AbrechnungLaufendSteigt mit der Zahl kleiner Objekte

Die letzte Zeile erklärt nebenbei, warum viele Anbieter bei sehr kleinen Objekten abwinken oder einen Mindestpreis ansetzen: Der Verwaltungsaufwand pro Objekt ist nahezu gleich, egal wie groß es ist.

Rechnen Sie ein Angebot von hinten auf

Die Gegenprobe braucht keine Tabellenkalkulation, sondern vier Schritte:

  1. Einsätze zählen. Wie viele Termine im Monat sind im Angebot vereinbart? Wöchentlich ergibt rund vier, 14-tägig rund zwei.
  2. Monatspreis teilen. Der Preis geteilt durch die Zahl der Einsätze ist der Betrag, der pro Termin zur Verfügung steht.
  3. Zeit schätzen. Gehen Sie das Leistungsverzeichnis durch und schätzen Sie grob, wie lange die genannten Arbeiten wirklich dauern.
  4. Gegenrechnen. Passt der Betrag pro Termin zu dieser Zeit, wenn man Lohn, Abgaben, Anfahrt und Material mitdenkt?

Wenn dabei herauskommt, dass für ein sechsgeschossiges Haus samt Kellerflur und Mülltonnenplatz eine gute Viertelstunde bleibt, ist die Rechnung beantwortet. Diese Prüfung ersetzt jede Diskussion über Stundensätze.

Billige Angebote sparen an genau einer Stelle

Unterkalkulierte Angebote werden selten bewusst als Betrug geplant. Häufiger sind sie ein Versuch, ein Objekt zu gewinnen und die Zeitvorgabe danach so lange zu kürzen, bis es rechnerisch aufgeht. Die Folge trägt nicht der Anbieter, sondern die Reinigungskraft, die dieselbe Fläche in weniger Minuten schaffen soll.

Sichtbar wird das an drei Stellen: Randpositionen wie Briefkastenanlage, Handläufe oder Kellerabgang fallen zuerst weg. Danach wird der Turnus gestreckt, weil niemand mitzählt. Und schließlich wechselt das Personal häufig, weil eine unerfüllbare Vorgabe niemand lange durchhält. Feste Teams sind deshalb kein Wohlfühlversprechen, sondern ein Hinweis darauf, dass die Kalkulation stimmt.

Die Unterdeckung zeigt sich im dritten Monat

Im ersten Monat ist fast jedes Angebot gut. Der Einstieg ist gründlich, oft mit einer Startreinigung, und der Unterschied zum vorherigen Zustand fällt positiv auf. Der Prüfzeitpunkt liegt später. Schauen Sie im dritten und vierten Monat genau hin und achten Sie auf diese Punkte:

  • Werden die vereinbarten Termine tatsächlich in der vereinbarten Frequenz erbracht?
  • Sind die selteneren Positionen erledigt worden, etwa Fenster, Heizkörper, Kellerflur?
  • Wird bei Krankheit oder Urlaub eine Vertretung geschickt oder fällt der Termin aus?
  • Haben Sie noch denselben Ansprechpartner wie beim Vertragsschluss?

Wer hier zweimal verneint, zahlt nicht weniger, sondern weniger oft. Wie sich die Signale schon im Erstkontakt lesen lassen, steht im Beitrag Woran Sie eine gute Reinigungsfirma erkennen.

Wann ein günstigerer Preis trotzdem seriös ist

Nicht jedes günstigere Angebot ist unterkalkuliert. Legitime Gründe gibt es mehrere: ein längerer Turnus, weniger Zusatzflächen, Fenster in größeren Abständen, ein Objekt, das geografisch gut in eine bestehende Tour passt, oder eine schlichtere Ausstattung bei Verbrauchsmaterial. All das senkt den Preis, ohne dass jemand unter Wert arbeitet.

Der Unterschied liegt in der Transparenz. Ein seriös günstigeres Angebot schreibt hin, was es weglässt. Ein unterkalkuliertes Angebot nennt denselben Leistungsumfang zu einem Preis, der dazu nicht passt. Wie man beides im Dokument auseinanderhält, zeigt der Beitrag Reinigungsangebote vergleichen: worauf es im Dokument ankommt.

Wie wir kalkulieren und was Sie davon haben

Wir sehen uns das Objekt an, bevor wir eine Zahl nennen, und rechnen mit der Zeit, die die Arbeit wirklich braucht. Daraus wird ein Festpreis pro Monat mit einem Leistungsverzeichnis, das Flächen, Tätigkeiten und Frequenzen benennt. Feste Teams, Betriebshaftpflicht und eine geregelte Vertretung bei Ausfall sind dabei eingepreist und nicht verhandelbar, weil sonst genau das passiert, was dieser Beitrag beschreibt. Die Besichtigung ist kostenlos, die Vereinbarung monatlich kündbar. Mehr dazu auf den Seiten zur Treppenhausreinigung und zur Büroreinigung in Hamburg.

Häufige Fragen

Gibt es für die Gebäudereinigung einen eigenen Mindestlohn?

Ja. Die Branche hat einen eigenen Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne. Er ist für allgemeinverbindlich erklärt und gilt deshalb für alle Betriebe des Gebäudereinigerhandwerks, auch für solche, die keinem Verband angehören. Unterschieden wird dabei nach Lohngruppen, vor allem zwischen der Innenreinigung und der Glasreinigung samt Fassadenreinigung.

Warum ist der Stundenverrechnungssatz höher als der Stundenlohn?

Weil der Lohn nur der Anfang ist. Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertage, Berufskleidung, Material und Maschinen, die Fahrzeit zwischen den Objekten sowie Disposition, Abrechnung und Qualitätskontrolle. Der Verrechnungssatz deckt all das ab, nicht nur die Zeit im Objekt.

Woran erkenne ich, dass ein Angebot unterkalkuliert ist?

Rechnen Sie es in Zeit um. Teilen Sie den Monatspreis durch die Zahl der Einsätze und schätzen Sie, wie lange die beschriebenen Arbeiten realistisch dauern. Kommen dabei Minutenwerte heraus, in denen sich das Objekt nicht abarbeiten lässt, ist die Leistung so nicht erbringbar. Ein zweites Signal ist ein Angebot ohne Frequenzangabe je Position.

Kann ein günstigerer Anbieter trotzdem seriös sein?

Ja, wenn der Unterschied aus dem Leistungsumfang kommt und nicht aus der Kalkulation. Ein längerer Turnus, weniger Zusatzflächen oder Fenster in größeren Abständen machen ein Angebot legitim günstiger. Entscheidend ist, dass diese Reduktion im Leistungsverzeichnis steht und nicht erst im vierten Monat auffällt.

Was passiert, wenn der Anbieter zu knapp kalkuliert hat?

Meist nicht viel Sichtbares, und genau das ist das Problem. Zuerst fallen Randpositionen weg, dann wird der Turnus stillschweigend gestreckt, dann wechselt das Personal häufiger, weil die Vorgabe nicht zu schaffen ist. Am Ende steht eine Grundreinigung an, die den vermeintlichen Preisvorteil aufbraucht.

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